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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
der Euro-Cities GmbH für die Nutzung des Stadtplandienstes

(www.stadtplandienst.de/.at/.ch)
Stand: 04.05.2023

§ 1 Allgemeines

  1. Die Euro-Cities GmbH ist Eigentümerin des Stadtplandienstes, den sie im Internet unter den Domains www.stadtplandienst.de/.at/.ch betreibt. Sie ist alleinige Inhaberin sämtlicher zum Betrieb erforderlichen ausschließlichen Nutzungsrechte an den öffentlich zugänglich gemachten Karten und Daten und zudem alleinige Eigentümerin und Rechtsinhaberin an der zum Betrieb notwendigen Anwendersoftware.
  2. Die Euro-Cities GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Eigene Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, diese Bedingungen werden von der Euro-Cities GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  4. Die Mitarbeiter der Euro-Cities GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen hinausgehen.

§ 2 Gegenstand der zulässigen Nutzung des Stadtplandienstes

  1. a) Gegenstand der zulässigen Nutzung des Stadtplandienstes ist ausschließlich diese unter www.stadtplandienst.de/.at/.ch zur Verfügung gestellte übliche Leistung, über die entsprechenden Eingabefelder die Straßen- oder Ortsteilsuche sowie die Navigationshilfen zu starten. Die Nutzung der hierdurch ermittelten Daten ist nur zu diesem Zweck zulässig.
    b) Weiterhin zulässig ist das Ausdrucken der mittels des unter 1a) beschriebenen Vorgehens generierten Seite über die hierfür vorgesehene Schaltfläche „Drucken“ für rein private Zwecke.
  2. Jede weitere zweckfremde Nutzung über die unter Punkt 1. beschriebene Nutzung oder Verwertung hinaus ist dagegen unzulässig. Insbesondere ist unzulässig die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung der elektronischen Verzeichnisse, Datenbanken und Kartographien in jeder Art und in jeder medialen Form (in gedruckter Form, elektronisch, auf CD-ROM etc.). Sämtliche Karten der Euro-Cities GmbH dürfen weder kopiert, zerlegt, extrahiert, geändert noch dürfen daraus abgeleitete Produkte hergestellt werden. Auch das Auslesen (Kopieren/Übernehmen) der Verzeichnisse, Datenbanken und Kartographien ist generell nicht gestattet. Der Quellcode, die Quellendateien und Urhebervermerke sowie die Struktur der Karten insgesamt oder teilweise dürfen nicht entfernt, verborgen, verändert oder sonst in irgendeiner Art und Weise unkenntlich gemacht werden. Auch dürfen diese Module weder abgeleitet werden noch darf eine solche Ableitung versucht werden, und zwar weder durch Umkonstruierung, Zerlegung, Dekompilierung oder sonst in irgendeiner Art und Weise.
  3. Der Stadtplandienst hat seit dem 01.01.2003 technische Vorkehrungen im Sinne des § 95a UrhG getroffen, die statische Verlinkungen auf den Stadtplandienst (durch Kopieren der URL), mit Ausnahme solcher auf die Homepage unter stadtplandienst.de, verhindern sollen. Ausgenommen davon sind auch die erlaubten Verlinkungen, die im „Link- und Businessbereich“ unter bestimmten Bedingungen angeboten werden. Jede Umgehung der Schutzmaßnahmen wird zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
  4. Der Stadtplandienst hat mit Wirkung zum 21.07.2004 durch Hinzufügen eines Geheimwortes sämtliche Dateinamen verändert. Wird seit dem 21.07.2004 ohne Geheimwort auf die Dateien zugegriffen, wird ein solcher Zugriff unter Speicherung der IP-Adresse vollständig dokumentiert. Seit 01.10.2004 hat der Stadtplandienst technische Vorkehrungen im Sinne des § 95a UrhG getroffen, die einen direkten Zugriff auf Dateien in den Verzeichnissen und Unterverzeichnissen des Stadtplandienstes verhindern sollen. Jede Umgehung der Schutzmaßnahmen wird zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
  5. Zulässig sind lediglich vorübergehende Vervielfältigungshandlungen i. S. d. § 44a UrhG, die lediglich einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck der in § 44a UrhG geregelte ist.

§ 3 Zulässige kostenlose Nutzung des Stadtplandienstes

Die Nutzung des Stadtplandienstes in der unter § 2 Ziff. 1a). beschriebenen zulässigen Art und Weise, über die entsprechenden Eingabefelder die Straßen- oder Ortsteilsuche sowie die zur Verfügung gestellten Navigationshilfen zu starten, ist ausschließlich für solche Privatpersonen, die das Kartenmaterial zu nicht kommerziellen Zwecken im Sinne des nachfolgenden § 4.1.1.3 aufrufen. Ebenso kostenlos ist für diese Interessenten das Ausdrucken über die Schaltfläche „Drucken“ gemäß § 2 Ziff. 1b) für rein private Zwecke.

§ 4 Zulässige kostenpflichtige Nutzung des Stadtplandienstes

  1. Jede über die in § 3 genannte hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und bedarf bei einer Nutzung über § 2 Ziff.1a) hinaus des Abschlusses eines Lizenzvertrages, durch den einfache Nutzungsrechte am Kartenmaterial der Euro-Cities GmbH befristet bzw. unbefristet übertragen werden können.
  2. Unter „statischen Karten“ sind solche zu verstehen, die unmittelbar auf den Servern des Kunden liegen.
    Unter „dynamischen Karten“ sind solche zu verstehen, die mittels eines Links zu Seiten des Stadtplandienstes genutzt werden.
  3. Die einzelnen Vertragsarten werden unter § 4.1 beschrieben. Art und der Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich endgültig aus dem jeweiligen Vertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform. Die entsprechenden Lizenzgebühren richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste der Euro-Cities GmbH, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist.

§ 4.1 Kostenpflichtige Lizenzverträge

  1. Berechnungsgrundlage der Ausschnitte ist immer die auf dem Bildschirm sichtbare Originalgröße auf Stadtplandienst.de/.at/.ch. Historisch bedingt, aber vor allem um eine konstante Größe in der Berechnung zu ermöglichen, gehen wir von der Darstellung auf einem Bildschirm mit 72 ppi aus. Daraus resultiert eine konkrete Anzahl an Pixeln, mit der wir die Kosten ermitteln.
  1. Kartengröße 1 – bis 125.000 Pixel (entspricht ca. DIN A6 bei 72 ppi)
    Kartengröße 2 – bis 250.000 Pixel (entspricht ca. DIN A5 bei 72 ppi)
    Kartengröße 3 – bis 500.000 Pixel (entspricht ca. DIN A4 bei 72 ppi)
    Kartengröße 4 – bis 1.000.000 Pixel (entspricht ca. DIN A3 bei 72 ppi)
    u.s.w.

    Natürlich kann die Originalgrafik aus einem Stadtplan der Euro-Cities GmbH in z.B. Kartengröße 2 (595 x 420 px, entspricht ca. DIN A5 bei 72 ppi) auf Kartengröße 1 (420 x 298 px, entspricht ca. DIN A6 bei 72 ppi) verkleinert werden. Die Berechnungsgrundlage bleibt aber die der ursprünglichen Entnahmegröße: In diesem Falle Kartengröße 2.
  1. Nachfolgend ein Überblick der Lizenzarten, Kartengrößen und Kosten:
Preise in Euro
1. zzgl. MwSt.
2. inkl. MwSt.
Gewerblicher
Lizenzvertrag

unbefristet
Kommerzieller
Lizenzvertrag

unbefristet
Kommerzieller
Lizenzvertrag

für 4 Jahre
Privater
Lizenzvertrag

unbefristet
Privater
Lizenzvertrag

für 4 Jahre
Kartengröße 1
bis 125.000 px
820,00
877,40
670,00
716,90
520,00
556,40
370,00
395,90
225,00
240,75
Kartengröße 2
bis 250.000 px
1.220,00
1.305,40
990,00
1.059,30
760,00
813,20
530,00
567,10
300,00
321,00
Kartengröße 3
bis 500.000 px
1.620,00
1.733,40
1.310,00
1.401,40
1.000,00
1.070,00
690,00
738,30
375,00
401,25
Kartengröße 4
bis 1.000.000 px
2.020,00
2.161,40
1.630,00
1.744,10
1.240,00
1.326,80
850,00
909,50
450,00
481,50
Jede weitere Verdopplung
der Pixelmenge zusätzlich
400,00
428,00
320,00
342,40
240,00
256,80
160,00
171,20
75,00
80,25
Jede weitere Domain175,00
187,25
142,00
151,94
112,00
119,84
80,00
85,60
50,00
53,50

§ 4.1.1

Für alle kostenpflichtigen Lizenzverträge werden grundsätzlich drei verschiedene Lizenzarten angeboten.

§ 4.1.1.1 Lizenzvertrag zur gewerblichen Nutzung (gewerblichen Lizenzvertrag)

Für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, Universitäten und Hochschulen, Vereine, gemeinnützige Kapitalgesellschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ist – gänzlich unabhängig von dem mit der Nutzung des Kartenmaterials verfolgten Zweck – die Nutzung als gewerbliche Nutzung einzustufen. Für sie gelten die zuvor genannten Tarife für einen gewerblichen Lizenzvertrag.

Dabei ist gleichgültig, ob mit der Nutzung des Kartenmaterials beispielsweise der Firmensitz, die Lage der Betriebssporthalle oder der Ort, an dem die nächste Betriebsfeier stattfindet, dargestellt werden soll. Es ist ein gewerblichen Lizenzvertrag abzuschließen.

§ 4.1.1.2 Lizenzverträge mit privaten Verkäufern, privaten Vermietern, Schulen, Kleinunternehmern nach § 19 UStG, werbenden Privatpersonen und Körperschaften bzw. Stiftungen, die ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter haben (kommerzieller Lizenzvertrag)

Private Verkäufer, die nicht unter die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs fallen; private Vermieter, die eigenes Eigentum im nicht gewerblichen Umfang anbieten; Personen, die eine Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG vom Finanzamt vorlegen können; Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Kapitalgesellschaften, die ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter haben; allgemeinbildende Schulen und Privatpersonen, die für die Vorgenannten zum Zwecke der Erzielung wirtschaftlicher Erlöse der Vorgenannten, auch wenn diese von der Nutzung des Kartenmaterials zu diesem Zwecke keine Kenntnis haben, tätig werden, ist es möglich, einen kommerziellen Lizenzvertrag abzuschließen.

§ 4.1.1.3 Lizenzverträge von Privatpersonen (privater Lizenzvertrag)

Privatpersonen, die nicht unter § 4.1.1.1 oder § 4.1.1.2 fallen, ist es möglich, einen privaten Lizenzvertrag abzuschließen.

§ 4.1.2. Arten der kostenpflichtigen Lizenzverträge

§ 4.1.2.1 Onlinelizenzen – Nutzung von Kartenausschnitten für den Web-Auftritt

  1. Die Mindestabnahmegröße ist Kartengröße 1.
  2. Bei dieser Nutzungsvariante liegen die Karten auf dem Server des Stadtplandienstes zum Download bereit. Nach dem Download liegen sie auch auf dem Server des Kunden für dessen Nutzung bereit.
  3. Der Lizenznehmer erhält das Recht, den lizenzierten Kartenausschnitt bei einer Aktualisierung durch den Lizenzgeber gegen einen aktuellen Kartenausschnitt auszutauschen.
  4. Bei einem Umzug hat der Lizenznehmer das Recht, einen Kartenausschnitt für den neuen Standort zu erhalten.
  5. Der Kartenausschnitt darf zusätzlich in einer PDF-Datei auf der eigenen Webseite zum Download angeboten werden.

§ 4.1.2.1.1 Nutzung einer Grafik für eine Adresse unter einer Domain

Die Nutzung der Online-Lizenz ist auf eine bestimmte Domain festgelegt. Eine Erweiterung auf weitere Domains ist möglich, vorausgesetzt der (Firmen)-Name und die Anschrift sind identisch.

§ 4.1.2.1.2 Gewerblicher Lizenzvertrag online unbefristet

  1. Die Nutzung für Unternehmer und alle anderen Interessenten, die die Karte nach § 4.1.1.1 nutzen, ist zeitlich unbefristet.
  2. Unternehmen der Wohnungswirtschaft erhalten das Recht, jederzeit nach Löschung eines Angebotes einen beliebigen anderen Kartenausschnitt zu wählen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass nicht mehr Karten im Netz stehen, als Lizenzen für die entsprechende Kartengröße vorhanden sind.

§ 4.1.2.1.3 Kommerzieller Lizenzvertrag online

Für alle Personen und Institutionen, die unter § 4.1.1.2 fallen, stehen zwei Varianten des Onlinelizenzvertrages (zeitlich unbefristet und auf 4 Jahre befristet) zur Verfügung.

§ 4.1.2.1.3.1 Kommerzieller Onlinelizenzvertrag unbefristet

Die Nutzung ist bei diesem Vertrag zeitlich unbefristet.

§ 4.1.2.1.3.2 Kommerzieller Onlinelizenzvertrag befristet auf 4 Jahre

Die Nutzung ist bei diesem Vertrag auf 4 Jahre befristet.

§ 4.1.2.1.4 Privater Lizenzvertrag online

Für alle Personen, die unter § 4.1.1.3 fallen, stehen zwei Varianten des Onlinelizenzvertrages (zeitlich unbefristet und auf 4 Jahre befristet) zur Verfügung.

§ 4.1.2.1.4.1 Privater Onlinelizenzvertrag unbefristet

Die Nutzung ist bei diesem Vertrag zeitlich unbefristet.

§ 4.1.2.1.4.2 Privater Onlinelizenzvertrag befristet auf 4 Jahre

Die Nutzung ist bei diesem Vertrag auf 4 Jahre befristet.

§ 4.1.2.2 Bezug von Karten für Printprodukte (sog. Printlizenzen)

Zu unterscheiden ist zwischen dem Erwerb von Printlizenzen und Printlizenzen+. Der Erwerb einer Printlizenz oder einer Printlizenz+ berechtigt den Lizenznehmer zum Einbau eines Kartenausschnitts in einer Druckauflösung von 216 dpi in sein Druckerzeugnis.

§ 4.1.2.2.1 Printlizenzverträge

§ 4.1.2.2.1.1 Kommerzielle Printlizenzverträge

Unternehmer und alle anderen Interessenten, die den Kartenausschnitt nach § 4.1.1.1 kommerziell nutzen, können die folgenden speziellen Printlizenzverträge abschließen.

§ 4.1.2.2.1.1.1 Printlizenzen für die Wohnungswirtschaft

Lizenzen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft wie Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften sind speziell auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen zugeschnitten. Der entsprechende Lizenzvertrag berücksichtigt, dass Kartenausschnitte gelegentlich für die Einbindung in Exposés genutzt werden sollen. Die Exposés werden selbständig erarbeitet und über den Posteinzelversand verteilt.

Bei dieser Nutzungslizenz ist die Größe der Karten bis DIN A4 frei wählbar und die Anzahl der Ausdrucke je Objekt/Exposé nicht von Bedeutung. Der Preis richtet sich nur nach der Anzahl der Karten, die Sie pro Vertrag erwerben. Die Vertragslaufzeit für das Herunterladen der Kartenausschnitte beträgt ein Jahr. Nach einer zusätzlichen Karenzzeit von drei Monaten verfällt der Nutzungsanspruch. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Lizenzkosten: 19,00 Euro zzgl. MwSt.

Objektdefinition: Jedes einzeln vermiet- oder veräußerbare Immobilien-Objekt (z. B. eine Wohnung, ein ganzes Haus, eine Garage, ein Grundstück etc.) gilt als Objekt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Befinden sich z. B. in einem Mietshaus mehrere Wohnungen, gilt jede Wohnung als einzelnes Objekt, auch wenn die Wohnungen dieselbe Adresse haben.

§ 4.1.2.2.1.1.2 Printlizenzen für Banken (Immobilienbewertung)

Es sind Lizenzen für Banken (Immobilienbewertung) zu erwerben, die Kartenausschnitte für Objekte benötigen, um sie in Exposés, in Präsentationsgrafiken oder als einmaligen Ausdruck zu verwenden. Diese Unternehmen lassen nicht über eine Druckerei produzieren, sondern erstellen das Exposé oder die Präsentationsgrafik in eigener Regie. Die Exposés werden nur durch den Posteinzelversand verschickt. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet und Intranet ist ausdrücklich nicht erlaubt. Die Vertragslaufzeit für das Herunterladen der Kartenausschnitte ist zeitlich auf ein Jahr befristet. Nach einer zusätzlichen Karenzzeit von drei Monaten verfällt der Nutzungsanspruch.

Die Karte soll in einem Exposé genutzt werden, das nur über den Posteinzelversand verschickt wird. Eine Vervielfältigung über das Kopiergerät ist gestattet, die Vervielfältigung über eine Druckerei nicht. Sie enthält den Aufdruck unseres Copyrights und der Lizenznummer.

PreisrahmenPreis pro Karte zzgl. gesetzl. MwSt.
ab 1,00 Euro8,00 EUR
ab 250,00 Euro7,20 EUR
ab 500,00 Euro6,40 EUR
ab 1.000,00 Euro5,60 EUR
ab 2.000,00 Euro4,80 EUR
ab 4.000,00 Euro4,00 EUR

Sondermengenpreise auf Anfrage.

Objektdefinition: Jedes einzeln vermiet- oder veräußerbare Immobilien-Objekt (z. B. eine Wohnung, ein ganzes Haus, eine Garage, ein Grundstück etc.) gilt als Objekt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Befinden sich z. B. in einem Mietshaus mehrere Wohnungen, gilt jede Wohnung als einzelnes Objekt, auch wenn die Wohnungen dieselbe Adresse haben.

§ 4.1.2.2.1.1.3 Printlizenzen für Werbeagenturen

Lizenzen für Werbeagenturen, die für Kunden im Offsetverfahren ein Druckerzeugnis in einer Druckerei produzieren lassen möchten, können ebenfalls erworben werden.

Dieser Lizenzvertrag berechtigt dazu, einen Kartenausschnitt in einer bestimmten Größe und Auflagenhöhe in einem Printprodukt zu nutzen. Bevor der entgültige Vertrag abgeschlossen wird, besteht die Möglichkeit, einen Kartenausschnitt vorab als Entwurfsversion (das Wort Muster steht quer über das Kartenbild geschrieben) herunterzuladen. So kann dem Kunden zunächst die Vorstellung der Werbeagentur präsentiert werden, ohne den Kartenausschnitt sofort kaufen zu müssen. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist ausdrücklich nicht erlaubt. Dieses Angebot gilt ausdrücklich nicht für Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Lizenzkosten (alle Angaben zzgl. MwSt.):

KartengrößeAuflagenhöheNettopreisNettopreis je weitere 1.000 Stück
Kartengröße 1bis 1.000110,00 EUR11,00 EUR
Kartengröße 2bis 1.000165,00 EUR16,50 EUR
Kartengröße 3bis 1.000220,00 EUR22,00 EUR
Kartengröße 4bis 1.000275,00 EUR27,50 EUR
+ 1bis 1.000+ 55,00 EUR+ 5,50 EUR

Der Werbeagentur wird auf die oben genannten Preise eine A/E-Provision in Höhe von 15% gewährt. Zu jedem Auftrag addiert sich ein Grundpreis von 50,00 EUR.

§ 4.1.2.2.1.1.4 Printlizenzen für die gewerbliche Nutzung gemäß § 4.1.1.1

Dieser Lizenzvertrag berechtigt dazu, einen Kartenausschnitt in einer bestimmten Größe und Auflagenhöhe in einem Printprodukt zu nutzen. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Lizenzkosten (alle Angaben zzgl. MwSt.):

KartengrößeAuflagenhöheNettopreisNettopreis je weitere 1.000 Stück
Kartengröße 1bis 1.000110,00 EUR11,00 EUR
Kartengröße 2bis 1.000165,00 EUR16,50 EUR
Kartengröße 3bis 1.000220,00 EUR22,00 EUR
Kartengröße 4bis 1.000275,00 EUR27,50 EUR
+ 1bis 1.000+ 55,00 EUR+ 5,50 EUR

Zu jedem Auftrag addiert sich ein Grundpreis von 50,00 EUR.

§ 4.1.2.2.1.2 Printlizenzen für die kommerzielle Nutzung gemäß § 4.1.1.2

Dieser Lizenzvertrag berechtigt dazu, einen Kartenausschnitt in einer bestimmten Größe und Auflagenhöhe in einem Printprodukt zu nutzen. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Lizenzkosten (alle Angaben inkl. MwSt.):

KartengrößeAuflagenhöhePreisPreis je weitere 1.000 Stück
Kartengröße 1bis 1.00085,60 EUR8,56 EUR
Kartengröße 2bis 1.000128,40 EUR12,84 EUR
Kartengröße 3bis 1.000171,20 EUR17,12 EUR
Kartengröße 4bis 1.000214,00 EUR21,40 EUR
+ 1bis 1.000+ 42,80 EUR+ 4,28 EUR

Zu jedem Auftrag addiert sich ein Grundpreis von 42,80 EUR.

§ 4.1.2.2.1.3 Printlizenzen für die private Nutzung gemäß § 4.1.1.3

Dieser Lizenzvertrag berechtigt dazu, einen Kartenausschnitt in einer bestimmten Größe und Auflagenhöhe in einem Printprodukt zu nutzen. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Lizenzkosten (alle Angaben inkl. MwSt.):

KartengrößeAuflagenhöhePreis inkl. gesetzl. MwSt.Preis je weitere 1.000 Stück inkl. gesetzl. MwSt.
Kartengröße 1bis 1.00064,20 EUR6,42 EUR
Kartengröße 2bis 1.00096,30 EUR9,63 EUR
Kartengröße 3bis 1.000128,40 EUR12,84 EUR
Kartengröße 4bis 1.000160,50 EUR16,05 EUR
+ 1bis 1.000+ 32,10 EUR+ 3,21 EUR

Zu jedem Auftrag addiert sich ein Grundpreis von 32,10 EUR.

§ 4.1.2.2.2 Printlizenz+

Lizenznehmer, die bereits einen zeitlich unbefristeten Onlinelizenzvertrag besitzen, können für 180,00 EUR zzgl. 7 % MwSt. eine mengenmäßig unbegrenzte Printlizenz, eine Printlizenz+, erwerben.

§ 4.1.2.2.2.1 Printlizenz+ für die Dauer von 3 Jahren bei zeitlich unbefristetem gewerblichem Onlinelizenzvertrag

  1. Der Abschluss eines Printlizenz+ ist für Lizenznehmer, die bereits einen zeitlich unbefristeten gewerblichen Onlinelizenzvertrag gemäß § 4.1.2.1.2 abgeschlossen haben, für eine Printlizenzgebühr in Höhe 180,00 EUR zzgl. 7 % MwSt. gestattet.
  2. Der Lizenznehmer erhält eine mengenmäßig unbegrenzte Printlizenz, mit der er den bereits lizenzierten Kartenausschnitt für die Dauer von drei Jahren drucken kann, so oft und in welcher Form er möchte.

§ 4.1.2.2.2.2 Printlizenz+ für die Dauer von 4 Jahren bei zeitlich unbefristetem kommerziellem oder privatem Onlinelizenzvertrag

  1. Der Abschluss einer Printlizenz+ ist für Lizenznehmer, die bereits einen zeitlich unbefristeten kommerziellen oder privaten Onlinelizenzvertrag gemäß § 4.1.2.1.3.1 oder § 4.1.2.1.4.1 abgeschlossen haben, für eine Printlizenzgebühr in Höhe 180,00 EUR zzgl. 7 % MwSt. gestattet.
  2. Der Lizenznehmer erhält eine mengenmäßig unbegrenzte Printlizenz, mit der er den bereits lizenzierten Kartenausschnitt für die Dauer von 4 Jahren drucken kann, sooft und in welcher Form er möchte.

§ 4.1.2.3 Kostenloses und Kostenpflichtiges Verlinken

  1. Kostenlos ist lediglich eine einfache Verlinkung eines öffentlich zugänglichen Internetauftritts mit der Startseite der Homepage stadtplandienst.de (Hyperlink). Diese Art der Verlinkung ist gestattet und wird technisch und rechtlich nicht unterbunden.
  2. Kostenpflichtig ist dagegen in der Regel das Verlinken mit einer speziellen Karte des Stadtplandienstes, um eine bestimmte Adresse (z. B. Geschäfts- oder Privatadresse) anzuzeigen (Deep Link), soweit nachfolgend keine Ausnahmen geregelt sind.
  3. Dies gilt auch für direkte oder indirekte Verweise und Verknüpfungen auf Inhalte des Angebots des Stadtplandienstes (Hyperlinks) und gerahmte Verknüpfungen (Frame Links).
  4. Der Stadtplandienst hat seit dem 01.01.2003 technische Vorkehrungen im Sinne des § 95a UrhG getroffen, die statische Verlinkungen auf den Stadtplandienst (durch Kopieren der URL), mit Ausnahme solcher auf die Homepage unter stadtplandienst.de, verhindern sollen.

§ 4.1.2.3.1 Verlinken zu einer Karte aus dem Stadtplandienst

Will ein Lizenznehmer zu einem Kartenausschnitt aus dem Angebot des stadtplandienst.de/.at/.ch verlinken, wird eine Webseite speziell für den Lizenznehmer generiert und liegt nur auf dem Server des Stadtplandienstes. Auf diese Webseite kann der Lizenznehmer anschließend verlinken.

§ 4.1.2.3.1.1 Kostenpflichtige gewerbliche Nutzung gemäß § 4.1.1.1

Dem Lizenznehmer stehen für die gewerbliche Nutzung (einfache Nutzungslizenz) gemäß § 4.1.1.1 die drei folgenden Varianten zur Auswahl.

  1. Variante I:
    50,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr. Es wird eine Webseite speziell für den gewerblichen Nutzer generiert, auf der ein Kartenausschnitt mit der entsprechenden Firmierung zu sehen ist. Mit Hilfe eines Buttons ist zur weiteren Navigation zur entsprechenden Stelle im Stadtplandienst zu gelangen.
  2. Variante II:
    75,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr. Es wird eine Webseite speziell für den gewerblichen Nutzer generiert, auf der ein individueller Text (Anfahrtsweg, Adresse, o.ä.) und ein Kartenausschnitt mit der entsprechenden Firmierung zu sehen ist. Mit Hilfe eines Buttons ist zur weiteren Navigation zur entsprechenden Stelle im Stadtplandienst zu gelangen.
  3. Variante III:
    100,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr. Es wird eine Webseite speziell für den gewerblichen Nutzer generiert, auf der dessen Firmenlogo, ein individueller Text (Anfahrtsweg, Adresse, o.ä.), ein Kartenausschnitt mit entsprechender Firmierung und eine Übersichtskarte zu sehen ist. Mit Hilfe eines Buttons ist zur weiteren Navigation zur entsprechenden Stelle im Stadtplandienst zu gelangen.

§ 4.1.2.3.1.2 Nichtgewerblicher Verlinkungslizenzvertrag

Für alle Interessenten, die die Karte gemäß § 4.1.1.2 oder § 4.1.1.3 nutzen, stehen folgende Varianten des Verlinkungsvertrages zur Verfügung.

  1. Der 48h-Link auf eine Karte des Stadtplandienstes ist für die in § 4.1.1.2 oder § 4.1.1.3 definierte Nutzung kostenlos.
  2. Kostenlos können maximal 10 Adressen mit Karten des Stadtplandienstes genutzt werden nutzen (nur mit Variante I).
  3. Es stehen drei verschiedenen Varianten zur Auswahl:
    Variante I:
    1. bis 10. Adresse kostenlos. Ab der 11. Adresse 9,20 EUR inkl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr.
    Es wird eine Webseite speziell generiert, auf der ein Kartenausschnitt mit der gewünschten Anschrift zu sehen ist.
    Variante II (werbefrei):
    Ab der 1. Adresse 9,20 EUR inkl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr.
    Es wird eine Webseite speziell generiert, auf der ein individueller Text (Anfahrtsweg, Adresse, o.ä.) und ein Kartenausschnitt mit der gewünschten Anschrift zu sehen ist.
    Variante III (werbefrei):
    Ab der 1. Adresse 13,80 EUR inkl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr.
    Es wird eine Webseite speziell generiert, auf der ein individuelles Logo, ein individueller Text (Anfahrtsweg, Adresse, o.ä.), ein Kartenausschnitt mit der gewünschten Anschrift und eine Übersichtskarte zu sehen ist.

§ 4.1.2.3.2 Verlinken zu mehreren Karten aus dem Multi-Adressen-Package

Dem Lizenznehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Webauftritt mit einer großen Anzahl von Karten der Lizenzgeberin, die nur auf dem Server des Stadtplandienstes liegen, zu verlinken.
Die Vertragsdauer sowie die Anzahl der Adressen werden vertraglich definiert und elektronisch überwacht.

§ 4.1.2.3.2.1 Gewerbliche Nutzung i. S. d. § 4.1.1.1

  1. Es ist möglich, beliebig viele Adressen auf fest generierten Kartenausschnitten anzeigen zu lassen.
  2. Die Darstellung ist immer werbefrei.
  3. Der Preis für die vereinbarte Nutzung staffelt sich nach der Anzahl der zu suchenden Adressen.
  4. Der Preis ist jährlich im Voraus zu bezahlen.
    AdressenNettopreis pro Monat
    1 - 2050,00 EUR
    21 - 50100,00 EUR
    51 - 100200,00 EUR
    101 - 250300,00 EUR
    251 - 500500,00 EUR
    jede weitere Adresse über 5001,00 EUR
  5. Hinzu kommen Einrichtungskosten in Höhe von 300,00 bis 700,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt., die vom Arbeitsaufwand abhängig und vorab zu erfragen sind. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten entfallen die Einrichtungskosten.

§ 4.1.2.3.2.2 Nichtgewerbliche Nutzung i. S. d. § 4.1.1.2 oder § 4.1.1.3

  1. Es ist möglich, beliebig viele Adressen auf fest generierten Kartenausschnitten anzeigen zu lassen.
  2. Die Darstellung ist immer werbefrei.
  3. Der Preis für die vereinbarte Nutzung staffelt sich nach der Anzahl der zu suchenden Adressen.
  4. Der Preis ist jährlich im Voraus zu bezahlen.
    AdressenPreis pro Monat inkl. gesetzl. Mwst.
    1 - 3032,10 EUR
    31 - 7564,20 EUR
    76 - 150107,00 EUR
    151 - 300171,20 EUR
    301 - 500267,50 EUR
    jede weitere Adresse über 5000,51 EUR
  5. Hinzu kommen Einrichtungskosten in Höhe von 107,00 EUR bis 267,50 EUR inkl. gesetzl. MwSt., die vom Arbeitsaufwand abhängig und vorab zu erfragen sind. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten entfallen die Einrichtungskosten.

§ 4.1.3 Firmen-Intranet

  1. Die unter § 2 dieser Bestimmungen beschriebene Nutzung des Stadtplandienstes ist zwar für nicht kommerziell oder gewerblich handelnde Personen und Nutzungen im Rahmen der dort genannten zweckmäßigen Nutzung kostenlos.
    Dies gilt jedoch nicht für Nutzungen des Stadtplandienstes über ein Firmen-Intranet.
  2. Der Zugriff auf den Stadtplandienst via Firmen-Intranet ist ausdrücklich für jeden, mithin auch für Privatpersonen, nur mit einem kostenpflichtigen Nutzungsvertrag gestattet. Die vertragliche Nutzung über ein Intranet umfasst alle Nutzungsarten, die in der privaten Nutzung kostenlos sind.
  3. Für den Zugriff auf den Stadtplandienst über ein Intranet existieren zwei verschiedene Vertragsmodelle.

§ 4.1.3.1 Online-Variante

a) 1. Modell: Bezahlung erfolgt durch Pauschalzahlung nach der Anzahl der im Intranet angeschlossenen und auf stadtplandienst.de/.at/.ch zugriffsberechtigten PCs.

Anzahl der Rechner/NutzerNettopreis pro Monat
1 PC0,86 EUR
Mindestbetrag130,00 EUR

Die Zahlung erfolgt vierteljährlich im Voraus.

b) 2. Modell: Bezahlung erfolgt nach den tatsächlichen Zugriffen, gezählt in sogenannten PageImpressions (PIs), definiert nach ivw-Standard, einzeln aufgeschlüsselt nach Tagen, mit einer Online-Statistik, die durch die Lizenznehmerin jederzeit einsehbar ist.

Anzahl der Rechner/NutzerNettopreis
einzelner Zugriff (PI)0,30 Cent
Mindestbetrag130,00 EUR

Die Zahlung des Mindestbetrages erfolgt vierteljährlich im Voraus, die Abrechnung nach tatsächlichen Zugriffen erfolgt vierteljährlich nachträglich. Evtl. Nachzahlungen erfolgen innerhalb 10 Tage nach Rechnungserhalt. Der Mindestbetrag kann gegebenenfalls durch die Lizenzgeberin entsprechend angepasst werden.

Die Funktionalität des Stadtplandienstes steht bei Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages in vollem Umfang zur Verfügung und umfasst die hausnummern- und/oder straßengenaue Adressensuche flächendeckend in ganz Deutschland sowie die deutschlandweite Orts- und Ortsteilsuche.

§ 4.1.3.2 Offline-Variante

Die bestellten Kartendaten werden zugeliefert. So kann der Stadtplandienst offline am Rechner genutzt werden. In der Erstlizenz ist ein Update des Datenmaterials inklusive.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren kann ein Pflegevertrag abgeschlossen werden.

Erstlizenz:

BerechnungsgrundlageNettopreis
1 qkm Stadtgebiet80,00 EUR
Mindestbetrag (Erstlizenz inkl. 1 Update)2.500,00 EUR
Mehrjährige LaufzeitenRabatt
4 Jahre (Erstlizenz inkl. 3 Updates)5 %
6 Jahre (Erstlizenz inkl. 5 Updates)10 %
11 Jahre (Erstlizenz inkl. 103 Updates)20 %

Pflegevertrag/Updates:

PflegevertragKosten
1 Jahr30% der Vertragssumme

§ 4.1.4 Umkreissuche / Filialsuche

Das Angebot richtet sich vor allem an Filialbetriebe. Die Umkreissuche im Stadtplandienst wird als Komplettlösung angeboten. Dabei können beliebig viele Adressen über eine Umkreissuche auf beliebigen Kartenausschnitten angezeigt werden. Die Darstellung ist immer werbefrei. Der Preis für die vereinbarte Nutzung für die Suche und Anzeige beliebig vieler Filialen kostet 500,00 Euro monatlich zzgl. gesetzl. MwSt.

§ 4.2 Verfolgung von Nutzungen ohne Lizenzvertrag

Jede in § 4 beschriebene kostenpflichtige Nutzung ohne vorherigen Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

§ 5 Copyright-Hinweis, Belegexemplare

Die lizenzierten Karten sind mit dem Copyright-Vermerk „© Stadtplandienst.de“ bzw. „© Stadtplandienst.at“ oder „© Stadtplandienst.ch“ zu versehen. Der Euro-Cities GmbH ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss unaufgefordert die URL mitzuteilen, in welche die Kartenausschnitte integriert werden sollen.

§ 6 Entgeltzahlung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste bei Vertragsabschluss zu zahlen. Wenn nicht ausdrücklich Bruttoentgelte vereinbart und ausgewiesen sind, verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug ist Euro-Cities GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen, es sei denn, Euro-Cities GmbH kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen.

Ansprüche gegen Euro-Cities GmbH kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Liefer- und Leistungsstörungen

  1. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund von Behinderungen, die die Euro-Cities GmbH nicht zu vertreten hat, entbinden die Euro-Cities GmbH von zugesagten Terminen oder Fristen. Sie berechtigen die Euro-Cities GmbH außerdem, die Leistung für die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  2. Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der Euro-Cities GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Der Vertragspartner hat einen Anspruch auf eine Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, die durch die Euro-Cities GmbH oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

§ 8 Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit ist abhängig von der Nutzungsart und ergibt sich endgültig aus dem jeweiligen Vertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
  2. Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung bei grober Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners berechtigt. Eine grobe Pflichtverletzung auf Seiten der Euro-Cities GmbH liegt nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln vor.
  3. Eine grobe Pflichtverletzung, die die Euro-Cities GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (eine solche wäre zum Beispiel das Fehlen des Copyright-Hinweises der Euro-Cities GmbH), liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder gegen vertragliche Vereinbarungen mit der Euro-Cities GmbH verstößt und trotz Mahnung durch die Euro-Cities GmbH nicht unterlässt.
  4. Endet der Vertrag vorzeitig aus Gründen, die die Euro-Cities GmbH nicht zu vertreten hat, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen oder Schadensersatz irgendwelcher Art.
  5. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Kartenausschnitt aus seiner Homepage herauszunehmen.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

siehe Datenschutzerklärung hier

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Euro-Cities GmbH haftet nicht für fehlerhafte Karteninhalte und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. Bei inhaltlichen Mängeln steht die Euro-Cities GmbH das Recht der Nachbesserung zu. Den Vertragspartner trifft insoweit eine Mitwirkungspflicht an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  2. Da die Karten unterschiedliche Aktualisierungsstände haben, können Straßenumbenennungen in einem Kartenwerk bereits vermerkt sein, in anderen noch nicht. Wenn die Wichtigkeit der Kartenverwendung es erfordert, kann ein praktisch tagesaktueller Kartenstand von der Euro-Cities GmbH gegen Erstattung der Selbstkosten abgefordert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 434 Abs. 2 und 3 BGB.
  3. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
  4. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Euro-Cities GmbH kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder die Lizenzgebühr zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB.
  5. Hat der Vertragspartner die Euro-Cities GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Euro-Cities GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Vertragspartner, sofern er die Inanspruchnahme der Euro-Cities GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Euro-Cities GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.
  6. Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften die Euro-Cities GmbH und ihre Mitarbeiter nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den Vertragspreis. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit die Euro-Cities GmbH Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Die Verpflichtung der Euro-Cities GmbH zur Leistung von Schadenersatz bezieht sich in jedweden Fällen ausschließlich auf den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  7. Der Vertragspartner sichert mit Übersendung seiner personenbezogenen Daten zu, dass diese richtig sind und der Wahrheit entsprechen. Für falsche Angaben, die der Vertragspartner gegenüber der Euro-Cities GmbH macht, übernimmt diese keine Haftung.
  8. Der Vertragspartner haftet für alle Folgen und Nachteile, die die Euro-Cities GmbH und/oder Dritten durch ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners, die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistung und Dienste der Euro-Cities GmbH oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Die Euro-Cities GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Diese Übertragung gilt insbesondere im Falle eines etwaigen Verkaufes des Unternehmens bzw. der Änderung der Gesellschafterstruktur.

Die Euro-Cities GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so ist die Euro-Cities GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll.

Die Inhalte des Angebots des Stadtplandienstes, insbesondere die Kartographien, sind urheberrechtlich geschützt. Werden die Inhalte, kartographische Darstellungen oder Software, ohne Genehmigung oder über den Umfang einer erteilten Genehmigung hinaus genutzt, ist ausdrücklich vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und/oder Strafantrag zu stellen.

Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Euro-Cities GmbH für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des Vertrages ergeben, vereinbart.

Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.